Von der Bundesbank zur EZB

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Unabhängigkeit der Bundesbank

Am 1.März 1948 wurde die Bank deutscher Länder gegründet, sie war der Vorläufer der Deutschen Bundesbank.
Die Bank deutscher Länder sollte die Herstellung und Ausgabe der neuen Banknoten übernehmen. Allerdings stand die Bank unter den Anweisungen der Alliierten. Eine Zentralbank die frei von politischen Einflüssen ist und somit die Währung schützen würde, gab es noch nicht.

"Der Zentralbankrat vertritt mit allem Ernst und Nachdruck die Auffassung, dass die Unabhängigkeit des Zentralbanksystems (…) ein geradezu entscheidendes Element der Währungssicherung und der Erhaltung des Vertrauens in die Währung darstellt", heißt es in einem Protokoll der Sitzung des Rats am 4. und 5. April 1950. Weiter heißt es: "Die Richtigkeit dieser Auffassung wird besonders sinnfällig im heutigen Deutschland, dessen Bevölkerung innerhalb eines Menschenalters zweimal einen durch den Staat ausgelösten vollständigen Währungsverfall erleben musste und gegenüber Staatseinflüssen auf die Notenbankleitung deshalb begreiflicherweise besonders misstrauisch ist." Mit den zwei angesprochenen Währungsverfällen ist einmal die Inflation zur Weimarer Republik gemeint und zum anderen, dass die Nationalsozialisten die Reichsbank bewusst für ihre Zwecke genutzt haben. Z.B. um Wahlerfolge zu erzielen, aber oft sind diese Einflussnahmen nicht mit der stabilitätsorientierten Geldpolitik zu vereinbaren. Im Frühjahr 1951 haben die Alliierten angeboten ihr Vorbehaltsrecht gegenüber dem deutschen Banken- Zentralbankensystem aufzuheben. Zu diesem Angebot legte das Finanzministerium einen Gegenentwurf vor.
Dieser Entwurf hätte das deutsche Notenbanksystem nicht in die Unabhängigkeit entlassen, in ihm wurde nämlich nur die Bezeichnung „Alliierte Bankenkommission“ durch „Bundesregierung“ geändert.
Der Zentralbankrat entschied sich gegen den Entwurf des Finanzministeriums, da es befürchtete, dass das zu einem Rückfall in alte Strukturen der Abhängigkeit von politischen Stellen führen könnte. „Die Alliierte Bankenkommission sei ein dem Notenbankwesen verpflichtetes Fachgremium“, argumentierte der Zentralbankrat.
"Die Bundesregierung sei hingegen "notwendigerweise politisch orientiert".

Letztlich einigten sich die Politiker und die Zentralbank darauf, dass sich die Zentralbank verpflichtet, "bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu beachten", dieser Passus wurde in das revidierte Gesetz über die Bank deutscher Länder aufgenommen. Die Mitglieder der Bundesregierung durften an Sitzungen des Zentralbankrats teilnehmen und auch Anträge stellen, aber sie hatten kein Stimmrecht, dadurch war die Bank deutscher Länder unabhängig von den Anweisungen der Alliierten und der Bundesregierung. Das im Jahr 1949 verabschiedete Grundgesetz sah in Artikel 88 die spätere Errichtung einer Währungs- und Notenbank vor. Das Gesetz über die Bundesbank wurde am 26. Juli 1957 unterschrieben und am 1. August 1957 trat es schließlich in Kraft. Die Bundesbank ist bei der Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig von den Weisungen der Bundesregierung. Als eine unabhängige Zentralbank hielt sie den Wert der Deutschen Mark über Jahrzehnte stabil, was nur gelang, weil ihr vorrangiges Ziel die Preisstabilität der Währung war.

In anderen Europäischen Ländern wie Frankreich, Italien oder Großbritannien wurde die Zentralbank erst im Laufe der 1980er und 1990er Jahren unabhängig.

Als Vorbild zur Ausgestaltung der Europäischen Zentralbank galt die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank. Heute ist die Notenbankunabhängigkeit in der Europäischen Union vertragliche Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der europäischen Währungsunion. Eine vertragliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der europäischen Währungsunion ist die Notenbankunabhängigkeit in der Europäischen Union.